7.1 Der Kunde hat die gelieferte Ware - soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung - bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen; anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.
7.2 Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln nach deren Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
7.3 All diejenigen Teile oder Leistungen sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines bei Gefahrübergang liegenden Umstandes als nicht unerheblich mangelhaft herausstellen, insbesondere infolge von fehlerhafter Bauart, schlechtem Materials oder mangelhafter Ausführung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
7.4 Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung der daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen, angemessenen Aufwendungen zu verlangen. Ansonsten steht dem Kunden kein Recht zur Ersatzvornahme zu, d.h. insbesondere, wir haften nicht für solche Ersatzvornahmekosten, die der Kunde ohne Vorliegen der soeben dargestellten Voraussetzung oder ohne schriftliche Vereinbarung mit uns verursacht hat.
7.5 Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten (für Ersatzvornahmekosten gilt ausschließlich das zuvor in Ziff. 7.4 bestimmte) tragen wir – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausgestellt hat – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Bestellung seiner Monteure und Hilfskräfte.
7.6 Der Kunde hat die obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen, einzuhalten. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angesessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängel stehen. Gehört jedoch der Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes, so kann der Kunde Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung keinerlei Zweifel bestehen kann.
7.7 Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir - unter Berücksichtigung des gesetzlichen Ausnahmefälle - eine ihm angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunde lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.
7.8 Keine Gewähr wird übernommen auf die natürliche Abnutzung und den Verschleiß, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter, ungeeigneter, unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, nicht ordnungsgemäßer Wartung, Verwendung von ungeeigneten Betriebsmitteln, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneter Baugründe und chemischer und elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind - sofern die nicht von uns zu verantworten sind.
7.9 Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung durch uns für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommener Änderung des Liefergegenstandes.
7.10 Weitere Ansprüche des Kunden gegen uns und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
7.11 Für die Benutzung des Liefergegenstandes durch Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, werden wir auf unsere Kosten dem Kunden grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Kunden zumutbarerweise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht.
Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Vorraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
7.12 Die in Ziff. 7.11 genannten Verpflichtungen durch uns sind vorbehaltlich für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend.